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Quelle: 

Stand zum Zeitpunkt der Erfassung:

Besondere Bestimmungen / Krankenhäuser

Intensivstationen, Dialyseeinheiten, Operationsbereiche und Räume mit vergleichbaren Nutzungen sind in Analogie zur Tabelle 5 in Evakuierungsabschnitte zu unterteilen, wobei angrenzende Bereiche anderer Nutzungen in die Betrachtung einbezogen werden dürfen.

7.7.8.

7.7.8.

OIB RL 2 2019

Besondere Bestimmungen / Krankenhäuser

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